Planung & Beratung

Maßgeschneiderte Strategien für jeden Standort

Das historische Umfeld kann erhebliche Auswirkungen auf Bauprojekte haben. Das frühzeitige Identifizieren möglicher Hindernisse kann Verzögerungen und unvorhergesehene Kosten minimieren und zu einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Erschließung beitragen.

Wir helfen ihnen dabei, alle archäologischen Planungsauflagen zu erfüllen, um den reibungslosen Ablauf Ihrer Projekte im Zeit- und Budgetrahmen zu gewährleisten. Mit dem Schwerpunkt auf zielgerichteten und verhältnismäßigen Lösungen sind unsere Erfahrung und unser Wissen in allen Phasen des Planungsprozesses von unschätzbarem Wert.

Unser Beratungsteam bietet kompetente Beratung und Unterstützung von der Vorplanung bis zur Umsetzung von behördlichen Auflagen. Egal ob kleinräumige Untersuchung oder transnationales Infrastrukturprojekt: Wir können Ihnen einen Überblick verschaffen, was Sie zu erwarten haben und Sie beraten, wie Sie den jeweiligen Planungsprozess erfolgreich meistern können.
Fachberatung zum Kulturerbe

Wann Fachberatung zum Kulturerbe erforderlich ist

Das Kulturerbe spielt eine wichtige Rolle bei der Planung auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene. Trident bietet eine Reihe fachspezifischer Dienstleistungen unter Einbeziehung aller Interessengruppen für die erforderlichen Untersuchungen und die Erstellung von Dokumentationsmaterial zur Unterstützung eines Genehmigungsverfahrens. Unsere Senior Consultants können zudem als Sachverständige bei öffentlichen Anhörungen auftreten.

Wann Fachberatung zum Kulturerbe erforderlich ist

Das Kulturerbe spielt eine wichtige Rolle bei der Planung auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene. Trident bietet eine Reihe fachspezifischer Dienstleistungen unter Einbeziehung aller Interessengruppen für die erforderlichen Untersuchungen und die Erstellung von Dokumentationsmaterial zur Unterstützung eines Genehmigungsverfahrens. Unsere Senior Consultants können zudem als Sachverständige bei öffentlichen Anhörungen auftreten.

Der rechtliche Rahmen

Alle Vorhaben innerhalb der Nord- und Ostsee unterliegen gesetzlichen Auflagen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf historische Kulturlandschaften und auf mögliche archäologische Fundstätten.

Der Schutz des Kulturerbes unter Wasser ist auf breiter Basis gesetzlich verankert, vom internationalen Seerecht über EU-Konventionen bis hin zu nationalen Gesetzen und regionalen Regelungen. Dies gilt für alle EU-Mitgliedsstaaten und mehr oder weniger auch für die meisten anderen Länder weltweit.

Im Genehmigungsprozess für Offshore-Projekte müssen Vorhabenträger die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf potenziell wichtige historische Ressourcen im Projektgebiet berücksichtigen und so gering wie möglich halten. Wir weisen durch unsere Untersuchungen und Gutachten nach, dass unsere Kunden ihrer Verpflichtung zum Schutz des kulturellen Erbes unter Wasser nachkommen. Das gibt den Auftraggebern Planungssicherheit für ihre Projekte. Unsere Untersuchungen zeigen, ob und in welchem Umfang archäologische Funde im Planungsgebiet zu erwarten sind, und wir erarbeiten konkrete, datengestützte Vorschläge, wie die Kulturgüter unter Wasser mit möglichst geringem Aufwand optimal geschützt werden können.

Unser Webinar bietet eine Einführung in den rechtlichen Rahmen für den Schutz des maritimen Kulturerbes bei Offshore-Bauvorhaben.

Sie möchten mehr darüber erfahren?

Unser Webinar bietet eine Einführung in den rechtlichen Rahmen für den Schutz des maritimen Kulturerbes bei Offshore-Bauvorhaben.

Während des Webinars führt Sie unser Geschäftsleiter Ralph Behr durch die Rahmenbedingungen in Deutschland und zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Vorhaben reibungslos durch diesen spezifischen Regulierungsprozess bringen. Die am Beispiel Deutschlands beschriebenen Vorgehensweisen sind dabei in ähnlicher Form auch auf die meisten anderen EU-Staaten anwendbar.

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Während des Webinars führt Sie unser Geschäftsleiter Ralph Behr durch die Rahmenbedingungen in Deutschland und zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Vorhaben reibungslos durch diesen spezifischen Regulierungsprozess bringen. Die am Beispiel Deutschlands beschriebenen Vorgehensweisen sind dabei in ähnlicher Form auch auf die meisten anderen EU-Staaten anwendbar.

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